Kurzübersicht zum Zweit- und Freizeitwohnsitz in Österreich:
- Legale Nutzung einer Immobilie als Ferienwohnung grundsätzlich nur im Zweitwohnungsgebiet und auch nicht bei touristischer Vermietung.
- Bei illegaler Nutzung Geldstrafe bis € 80.000,- in Tirol, bis € 75.000,- in Salzburg mit Nutzungsverbot und gerichtliche Versteigerung der Immobilie.
- Ebenso strafbar samt Nutzungsverbot ist die Scheinanmeldung der Immobilie bei der Gemeinde als Hauptwohnsitz oder Scheinfirma.
- Legaler Hauptwohnsitz nur bei über 185 Tagen nachgewiesenem Aufenthalt im Jahr mit gesetzlicher Kontrollpflicht der Behörde.
- In gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen nach EU-Recht legale Nutzungsmöglichkeit als Ferienwohnung/ Zweitwohnsitz/ Freizeitwohnsitz.
DDr. MANFRED KÖNIG war 31 Jahre lang im Anwaltsberuf mit Schwerpunkt Vertrags- und Immobilienrecht und ist nach seiner Emeritierung nunmehr österreichweit als Rechtsgutachter für legale Zweitwohnsitze, Grundverkehr und Raumordnung tätig.